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. . . was sagt der Islam zu Mord?

Der Islam legimiert in keinster Weise die Ausübung von Gewalt, Terror und Selbstjustiz. Er verbietet Unheilstiftung, Mord, Raub und Geiselnahme.


Nehmen wir das Beispiel:

In den Medien kommt die Nachricht mit folgendem Text: Mann tötete Frau und Kinder. Wenn es in diesem Beispiel jemand ist, der nicht an den Islam glaubt oder sogar ein Christ (etc.) ist, dann heißt es: Familiendrama. Das gleiche noch mal, nur in einer muslimischen Familie, dann heißt es: Ehrenmord.


Ehrenmorde sind vor dem Hintergrund traditionell und kulturell bedingter Strukturen, die meist in Verbindung mit Armut und Bildungsmangel zu verstehen ist. Mädchen und Frauen haben die gleichen Rechte auf eine gewaltfreie Erziehung, ein selbstbestimmtes Leben und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, wie Jungen und Männer.


Der Koran sagt:

Wer einen Menschen tötet, so ist es, als hätte er die gesamte Menschheit getötet und wer einem Menschen das Leben erhält, so ist es, als hätte er der gesamten Menschheit das Leben erhalten. (5:32)


Es ist keinem Muslim erlaubt Selbstjustiz auszuüben und nach eigenem Gutdünken über Leben und Tod zu entscheiden. Morde im Namen der "Ehre" sind ein Widerspruch zum islamischen Rechtssystem. Die Scharia behandelt sie ganz ähnlich wie Selbstjustiz vom bürgerlichen Staat gehandhabt.

 
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